Abgasmessung
Die Messung ist eine gesetzliche Bestimmung. Es wird der Abgasverlust, der CO-Messwert (Kohlenstoffmonoxid) und der NOx-Messwert zur Beurteilung der Anlage herangezogen. Die Grenzwerte sind im Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 verankert.
Gasfeuerstätten:
Messintervalle für Wien
- bis 26kW alle 4 Jahre
- ab 26kW bis unter 50kW alle 2 Jahre
- ab 50kW jährlich
Öl- und Festbrennstofffeuerstätten:
- bis 50kW alle 2 Jahre
- ab 50kW jährlich
Was ist eine Abgasanlage (Definition lt. Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015):
Ist eine Anlage bei der Abgase von Feuerungsanlagen für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe ins Freie abgeleitet werden.