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    Abgasmessung

    Die Messung ist eine gesetzliche Bestimmung. Es wird der Abgasverlust, der CO-Messwert (Kohlenstoffmonoxid) und der NOx-Messwert zur Beurteilung der Anlage herangezogen. Die Grenzwerte sind im Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 verankert. 

    Gasfeuerstätten:

    Messintervalle für Wien

    • bis 26kW alle 4 Jahre
    • ab 26kW bis unter 50kW alle 2 Jahre
    • ab 50kW jährlich

    Öl- und Festbrennstofffeuerstätten:

    • bis 50kW alle 2 Jahre
    • ab 50kW jährlich

     

    Abgasmessung

    Was ist eine Abgasanlage (Definition lt. Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015): 

    Ist eine Anlage bei der Abgase von Feuerungsanlagen für gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe ins Freie abgeleitet werden.

    Abgasmessung