G K71 Überprüfung
Entsprechend den „Regeln der ÖVGW Kunden-Erdgasanlagen“ (Richtlinien G K71 und G K72) sind Gasanlagen (dies umfasst alle Gasleitungen im Haus und in der Wohnung sowie den Gaszähler und die Gasgeräte) mindestens alle 12 Jahre wiederkehrend, sofern in anderen behördlichen Bescheiden (Betriebsanlagengenehmigung) nicht kürzere Intervalle vorgeschrieben sind, zu überprüfen.
Bei Gasgeräten sind folgende Punkte besonders zu beachten:
- Verbrennungsluftzuführung (Eignung des Aufstellungsraums) und Abgasabführung
- Geräteanschluss
- Gerätezustand (z.B. Flammenbild)
Dabei ist insbesondere auf eine ausreichende Frischluftzufuhr (= Verbrennungsluft) zu achten.
Da Gebäude durch die thermische Sanierung (Erneuerung von Fenstern und/oder Fassaden) immer luftdichter werden, können unter Umständen auch Lüftungsschlitze in Fenstern oder FreshLüfter an der Fassade erforderlich sein.